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AGB
Stand 01.11.2025

1.

Im Falle einer schuldhaften Vertragsverletzung wird gegenseitig ein pauschalisierter Schadenersatz von 75% der Auftrittsgage vereinbart. Weitere Schadenersatzansprüche können nicht gestellt werden.

2.

Für den Fall, dass die Künstler wegen Krankheit, höherer Gewalt wie z. B. Unfall, Streik, Transportschäden, Transportverzögerungen etc. nicht auftreten können, werden sie (jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu finden. Es wird kein Ersatz garantiert. Regressansprüche sind ausgeschlossen.

3.

Bei Absage der Veranstaltung/des Engagements seitens des Vertragspartners von Sara Dähn aus Gründen, die nicht der höheren Gewalt unterliegen, gilt folgende Stornoregelung:

 

ab Vertragsabschluss:                                                                65 % der vereinbarten Gage

ab 8 Wo. vor dem vereinbarten Termin:                                     75 % der vereinbarten Gage

ab 4 Wo. vor dem vereinbarten Termin:                                     100 % der vereinbarten Gage

 

4.

Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme fällig. Die Abrechnung erfolgt nach Rechnungsstellung.

Die Restzahlung erfolgt am Veranstaltungstag, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen auf Rechnungsstellung durch Sara Dähn.

 

5.

Die Kosten der Getränke, die im Rahmen der Veranstaltung (ab Anreise bis Abreise; inkl. Auf-/Abbauteam) erhältlich sind und von den Mitwirkenden verzehrt werden, trägt der Veranstalter/Auftraggeber.

 

6.

Sara Dähn ist in der Gestaltung ihres Programms und der Besetzung frei. Diesbezügliche Weisungen des Veranstalters/Auftraggebers oder eines Dritten unterliegt sie nicht. 
Programmwünsche werden zu erfüllen versucht. Die Künstler sind keine Arbeitnehmer des Veranstalters/Auftraggebers.

 

7.

Sara Dähn darf bei der Veranstaltung Werbung für sich machen.

8.

Der Veranstalter/Auftraggeber sorgt und haftet für die Sicherheit der Mitwirkenden und deren Equipment während des Auftritts.

9.

Der Veranstalter/Auftraggeber ist für die GEMA-Meldung zuständig und übernimmt die von der GEMA angesetzten Kosten.

10.

Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Bestimmungen dieser AGBs ungültig sein, so soll sie nach Absprache der Vertragsparteien untereinander durch eine solche ersetzt werden, welche der ursprünglich von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.

Gerichtsstandvereinbarung

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit gilt, soweit wirksam, Bremen vereinbart.

Dies gilt auch insoweit, als dass eine der Parteien oder Teile von Ihr keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach dem Abschluss dieses Vertrages seinen Wohn-, bzw. Firmensitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Bereich der Bundesrepublik verlegt oder sein Wohn- bzw. Firmensitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.

Ergänzend zu diesem Vertrag gelten die Bestimmungen des BGBs.

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